Warum benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Die Schonfristen sindAbgelaufen ! Riskieren Sie deswegen keine Geldbuße ! Sie sindUnternehmer oder Feiberufler und beschäftigen Angestellte?
§ 4 BDSGschreibt vor-, daß Sie einenDatenschutzbeaufragten für IhrUnternehmen bestellen müssen, wenn sie mehr als 4 Personen mit derErhebung , Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Datenbeschäftigen.
Nach §4f BDSG darf nur zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden, wer die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Nur fundiertesiuristisches und IT-technologisches Fachwissen gewärleistet einehundertprozentige Umsetzung der geltenden rechtlichen Bedingungen desDatenschutzgesetzes
Nutzen Sie den Wettbewerbsvorteil durch den Vertrauensgewinn und Imagegewinn bei Ihren Kunden, Mandanten oder Patienten.
Zeigen Sie Kompeten und verantwortungsbewusstsein.
Der Datenschutz Ihrer Mandanten , Kunden oder Patienten iste nicht nur Vertrauenssache.
Genaue Planung -, zuverlässige Ausführung und individuelleMitarbeiterschulungen sind der Schlüssel zum sicheren Datenschutzkonzept
Das Gesetz schreibt Ihnen noch keinen Datenschutzbeauftragten vor ?
Der Datenschutz Ihres Unternehmens liegt Ihnen am Herzen ?
Die Daten Ihrer Mandanten/ Kundenkreises wurden Mißbraucht ?
Seriöser sicherer Umgang mit den Daten in Ihrem Unternehmen ist wichtig.
Auch wenn sie per Gesetz nicht gezwungen sind einen DSB zu bestellen,lohnt es sich, die Sicherheit Ihrer Daten - und Organisationsstrukturenprüfen zu lassen. Profitieren Sie von den LeistungsteigendenNebeneffekten der Datenschutzanalyse!
Steigern Sie die Arbeitskraft Ihrer Firma durch sinnvolle Regelungen der Internet und e- mail Benutzung .
Ihr großer Vorteil bei der Datenschutzanalyse , automatisch gehen Sieden Abläufen in Ihrem Unternehmen auf den Grund und könne bisherunbekanntes Potential nutzen.